Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Parissa Kahvand und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jegliche vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Das gilt für Text, Grafik, Icon und Layout.
Im Falle eines Verstoßes gegen Punkt 1.1 ist der Auftraggeber zusätzlich zur vereinbarten Vergütung für die Designleistung verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird lediglich das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer behält sich in jedem Fall das Recht vor, seine Entwürfe und deren Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden, selbst wenn er dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
Die Nutzungsrechte an Produkten wie Präsentationen, die offen geliefert werden, beschränken sich ausschließlich auf die Verwendung innerhalb der jeweiligen Präsentation. Dies gilt insbesondere für Bilder, die über eine Einzellizenz erworben wurden. Eine Nutzung der Inhalte außerhalb der Präsentation ist nicht gestattet udn muss beim Designer angemeldet werden, um Lizenzstrafen zu vermeiden.
Bei Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlicher Zugänglichmachung der Entwürfe und Reinzeichnungen ist der Designer als Urheber zu nennen oder nach Absprache mit dem Auftragnehmer. Sollte der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung verletzen, ist er zusätzlich zur vereinbarten Vergütung für die Designleistung verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Der Designer behält sich jedoch das Recht vor, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
Sofern der Auftraggeber formale Schutzrechte in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers anmelden möchte, muss er zuvor die schriftliche Zustimmung des Designers einholen.
2 Vergütung
Die Vergütungen werden als Nettobeträge berechnet und sind zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar, ohne Abzug.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Vergütungen bei Lieferung der Entwürfe fällig. Falls die Entwürfe in Teilen abgenommen werden, ist bei der Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu entrichten, die mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.
3 Fremdleistungen
Der Designer ist befugt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Fremdleistungen zu bestellen, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Hierfür ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Designer eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
Falls der Designer in Einzelfällen Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abschließt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dies schließt insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung ein.
4 Eigentum, Rückgabepflicht
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
5 Herausgabe von Daten
Der Designer ist lediglich dazu verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, wenn dies für die Ausübung des gewährten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. Möchte der Auftraggeber zusätzlich verlangen, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten bereitstellt, muss dies schriftlich vereinbart und separat vergütet werden.
Sobald der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt hat, dürfen diese nur mit seiner Zustimmung verändert werden.
Die Kosten und das Risiko des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten, sowohl online als auch offline, trägt der Auftraggeber.
Der Designer übernimmt keine Haftung für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Import auf das System des Auftraggebers entstehen.
6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Bevor die Vervielfältigung beginnt, stellt der Auftraggeber dem Designer Korrekturmuster zur Verfügung.
Falls der Designer die Produktionsüberwachung durchführen soll, müssen er und der Auftraggeber eine schriftliche Vereinbarung darüber treffen. In diesem Fall obliegt es dem Designer, nach eigenem Ermessen zu entscheiden und entsprechende Anweisungen zu geben.
7 Haftung und Gewährleistung
Der Designer haftet ausschließlich für Schäden, die er selbst oder seine Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Ausgenommen davon sind Schäden, die sich aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ergeben (sogenannte Kardinalpflichten), sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen und korrekten Informationen sowie vollständige Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben macht, erforderliche Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die vereinbarten Termine nicht einhält.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Auftrags, wenn die Vorgaben des Auftraggebers unklar oder unvollständig sind, dass sie nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden können. Sollte der Auftragnehmer aufgrund dieser Umstände zusätzliche Kosten oder Aufwendungen haben, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Pflichtverletzungen des Designers oder seiner Beauftragten verjähren ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Ausgenommen davon sind Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Designers oder seiner Beauftragten beruhen, sowie Ansprüche aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, für die ebenfalls die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.
Die Versendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
Mit der Abnahme des Werkes und der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Dies hat zur Folge, dass die Haftung des Designers in diesem Bereich entfällt.
Der Designer übernimmt keine Haftung für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der bereitgestellten Entwürfe und anderer Designarbeiten. Die Durchführung von Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen obliegt dem Auftraggeber auf eigene Kosten.
Der Designer haftet nicht für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung. Er ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber auf mögliche rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm während der Auftragsdurchführung bekannt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Werkleistung innerhalb angemessener Zeit nach Erhalt zu überprüfen und eventuelle Mängel dem Designer mitzuteilen. Offensichtliche Mängel müssen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Werkes gerügt werden, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung. Die rechtzeitige Absendung der Rüge reicht zur Wahrung der Frist aus. Bei Verletzung dieser Prüfungs- und Rügepflicht gilt die Arbeit des Designers hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.
8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Innerhalb des Auftragsrahmens genießt der Designer Gestaltungsfreiheit. Sollte der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungswünsche haben, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
Falls sich die Auftragsdurchführung aufgrund vom Auftraggeber zu verantwortender Gründe verzögert, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, weiteren Schadenersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller ihm übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Zusicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei. Diese Freistellungsverpflichtung entfällt, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
9 Bidlereinkauf
Meine Angebote beinhalten stets die Bildlizenzierung. Dabei werden Bilder aus Archiven wie Adobe Stock oder vergleichbaren Quellen verwendet. Archive wie Getty Images oder ähnliche Quellen sind aufgrund ihrer höheren Kosten nicht in der Pauschale enthalten. Sollten Bilder aus diesen Quellen benötigt werden, werden die Kosten dafür entweder separat in Rechnung gestellt oder müssen vom Auftraggeber selbst erworben werden.
10 Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI):
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen einzusetzen. Die Nutzung von KI kann zur Analyse von Daten, zur Personalisierung von Dienstleistungen, zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen sowie für andere Zwecke erfolgen, die zur Erfüllung des Vertragszwecks beitragen.
11 Schlussbestimmungen
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
Agentur rauschsinnig
Parissa Kahvand
An der Alster 6
20099 Hamburg